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Stilllegen oder renovieren?

Betrachtet man das Ergebnis einer Befragung von insgesamt 87 Besitzern stillgelegter Schwimmhallen, so ergibt sich ein interessantes Bild: Die wesent­lichen Gründe für die Stillegung eines Schwimmbad haben mit den wärme- und feuchtetechnischen Besonderheiten des privaten Schwimmbad zu tun. Die baulichen Aspekte dominieren deutlich. Das lässt darauf schließen, dass bei bestehenden Schwimmhallen insbesondere Unzufriedenheit bezüglich der vorhandenen Bausubstanz vorzufinden ist. Wenig verwunderlich, denn über 80 Pro­zent aller Befragten gaben an, dass die Schwimmhalle ohne innen liegende Wärmedämmung mit Dampfsperre ausgeführt wurde.

An erster Stelle steht die Behaglichkeit – Die Befragung zeigt deutlich, dass die Behaglichkeit in einem älteren Schwimmbad zu wünschen übrig lässt und dass dieser Umstand mit seinen negativen Begleit­erscheinungen oftmals für die Stilllegung verantwortlich gemacht wird. Bei den geführten Interviews wurde festgestellt, dass bezüglich der Beseitigung des empfundenen Mangels oft eine gewisse Ratlosigkeit herrschte und man sich kaum vorstellen konnte, womit das Problem behebbar wäre. In dieser Situation haben die Informationen zur innen liegenden Wärmedämmung mit Dampfsperre für Erleichterung gesorgt. Denn mit dieser Maßnahme wird die Oberflächentemperatur an der Decke und an den Wänden spürbar erhöht. Die Behaglichkeit steigt und die Kondensatgefahr ist unterbunden.

Wie das genau funktioniert? Eine Temperatur von ca. 30 Grad und gutes Klima bei ca. 60 Prozent relativer Luftfeuchte sind wichtige Voraussetzungen für eine umfassende Erholung und Entspannung in einer Schwimmhalle. Bei einem älteren Schwimmbad fehlt nun wie gesagt oft die hochwertige Wärmedämmung an Wänden und an der Decke – die Umschließungsflächen sind kühl. Die sich an den kalten Flächen abkühlende Schwimmhallenluft fällt als unbehaglicher Zug nach unten und bewirkt unangenehme Fußkälte. Beide Effekte lassen sich durch den nachträglichen Einbau von Wärmedämmung und Dampfsperre vermeiden.

Wärmegedämmte Wände haben außerdem den Vorteil, dass sie nicht mehr zur Bildung von Kondensat neigen. Durch die hohe Oberflächentemperatur bleibt die Feuchtigkeit in der Luft und die Wand trocken. Sich abzeichnende Bauschäden am Außenputz oder im Dach werden gleichzeitig durch die innen liegende Aluminiumdampfsperre verhindert. Die Feuchte bleibt im Raum, die Wände können austrocknen.

Die Nachrüstung einer Wärmedämmung und Dampfsperre bietet zudem die Gelegenheit zur Neugestaltung des Schwimmbades. Eine Nachrüstung ist sogar bei vorhandenem Fliesenbelag möglich, sodass die Wände dann entweder verputzt oder wieder mit Fliesen belegt werden können. Zu hohe Heizkosten, die laut Befragung bei alten Schwimmhallen auch oft zu Stilllegungsüberlegungen führten, sind ebenfalls durch eine hochwertige Wärmedämmung spürbar zu senken. Heizkosten von mehreren tausend Euro pro Jahr gehören bei einem so modernisierten Schwimmbad der Vergangenheit an. Nach Berechnungen lassen sich die Heizkosten für private Schwimm­hallen durch eine individuelle Beratung und eine maßgeschneiderte Dimensionierung der Dämmschichtdicken drastisch reduzieren, sodass man heute von Heizkosten unterhalb 3 Euro pro Tag ausgeht. Hier spielt natürlich auch die kompetente Beratung zur Lüftung und Entfeuchtung eine wichtige Rolle. Die phy­si­kalischen Verhältnisse im Schwimmbad sind vielschichtig und komplex – sie können aber durch umfassendes Know-how und intelligente technische Systeme so gesteuert werden, dass der Nutzer die Komplexität nicht spürt und seine Schwimmhalle genießen kann. Die folgende Grafik zeigt Gründe für eine Schwimmhallenstilllegung auf Basis einer Befragung von 87 Besitzern stillgelegter Schwimm­hallen. (Die befragten Hausbesitzer mit Schwimmhalle stammen aus dem Modernisierungs-Kompass, einer Dienst­leistung für private Hausbesitzer, die vom EN-OP-INSTITUT bundesweit für 270.000 Hausbesitzer erbracht wurde.)

Doch wie stark muss nun eine zusätzliche Innendämmung mit Dampfsperre sein? In der Regel sind 5 cm dicke Systemplatten ausreichend, um den nötigen Feuchteschutz zu gewährleisten. Das bedeutet, dass die Wände auch in den Ecken und Winkeln sowie an den Fensterlaibungen trocken bleiben. Bezüglich eines zeitgemäßen Wärmeschutzes sollte in Anlehnung an die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) die Dämmschicht dicker ausfallen (z. B. 8 cm). Allerdings exis­tiert bei bestehenden Schwimmhallen ein Platzproblem, sodass man sich hier oftmals auf das praktisch machbare Maß begrenzen muss.

Sicher ist sicher – Weil im praktischen Alltag sehr viele unterschiedliche Meinungen und noch mehr Vermutungen zum Thema Bauphysik kursieren, sollte man hier auf einen eindeutigen Nachweis nach DIN 4108 Wert legen. Mit diesem Nachweis lässt sich jede Konstruktion auf bauphysikalische Tauglichkeit prüfen. Allerdings ist dabei wichtig, dass auch die richtigen klimatischen Daten für die Schwimmhalle angesetzt werden. Derartige Nachweise erstellt beispielsweise die Firma Iso in Offenau.

Der theoretische Nachweis für die Bauteilfläche ist die erste wesentliche Voraussetzung dafür, dass alle Bauteile der Schwimmhalle trocken bleiben. Genauso wichtig ist die praktische Erfahrung im Ausbau von einem Schwimmbad, denn fast jede Modernisierung hat Eigenheiten und Besonderheiten wie Stahlträger, Betonstürze, Balkone oder Durchbrüche. Darüber hinaus hat meist jeder Schwimmbadbesitzer besondere Gestaltungswünsche hinsichtlich der Wände und Decke. Oder es bestehen besondere technische Anforderungen wie ein begrüntes Flachdach oder eine Lichtkuppel über dem Schwimmbecken. Hier erweisen sich Know-how und Erfahrung als unschätzbare Werte. Denn beispielsweise müssen Außenwände gegen Erdreich anders beurteilt werden als solche gegen Außenluft. Ebenso ist beim Dach so manches Detail fachlich zu prüfen. Und es muss zudem das Beleuchtungsproblem gelöst werden.

Sanierung mit Expertenrat – Um Sie als Bauherren von Beginn an qualifiziert beraten zu können, bietet die Firma Iso kompetente Beratung und einen abgestimmten Fachservice für den Schwimmbadbau-Fachbetrieb Ihrer Wahl an. Anhand eines Grundrissplanes und einiger Angaben zu den Gegebenheiten der Schwimmhalle werden die bauphysikalisch notwendigen Maßnahmen abgeschätzt und Ihrem Fachbetrieb als so genanntes Richtangebot ausgearbeitet. Dadurch kann er Ihnen nach wenigen Tagen bereits konkrete Vorschläge unterbreiten und die Kostengrößenordnung aufzeigen. Sind Sie dann vom Grundsatz her einverstanden, erfolgt die Detailprojektierung aller vorkommenden Bauteile, sodass sie gemäß DIN 4108 zulässig sind. Die vorgestellten Maßnahmen werden mit einer 5-Jahres-Hersteller-Systemgarantie versehen, sodass Ihr Schwimmbadbauer die Sanierung mit einem erfahrenen Partner an seiner Seite angehen kann.

Dipl.-Ing. FH Andreas Köppke

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