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Schwimmhallenbau mit Sicherheit

Bauphysikalisch gesehen müssen alle Umschließungsflächen von Schwimmhallen zwei Grundforderungen erfüllen: Wärmeschutz und Feuchteschutz. Sie sind gleichermaßen wichtig und bedingen sich zum Teil gegenseitig: Ohne guten Wärme­schutz tropft es in der Schwimmhalle nahezu überall – und ohne Feuchte­schutz besteht auch beim besten Dämmstoff die Gefahr, dass er versagt. Deshalb ist auf die Eignung der verwendeten Baustoffe – speziell für Schwimmhallen – besonders zu achten. Die sicherste Lösung beider Anforderungen bietet die innen liegende Wärmedämmung mit Alu-Dampfsperre.


Die beiden bauphysikalischen Forderungen nach Wärme- und Feuchteschutz müssen nicht nur auf der Fläche der Bauteile, sondern an jeder Stelle der Schwimmhalle erfüllt werden. Das bedeutet für die Baupraxis, dass Wärmebrücken an Decken, Fenstern, Säulen, Stürzen usw. sicher vermieden werden müssen und dass auch der Feuchteschutz dort sichergestellt sein muss. Die dekorative Innengestaltung, sei es nun Putz, Fliesen, Malerei, Spachteltechnik oder ähnliches, muss sicher und pragmatisch auf der Dampfsperre aufgebracht werden können. Dazu bedarf es eines geeigneten Systems bzw. Materials.

Es muss die bauphysikalischen Erfordernisse erfüllen und in der Gestaltung variabel sein. Daher ist es wichtig, beim Innenausbau Systeme zu verwenden, bei denen man flexibel auf die Gestaltungswünsche der Bauherren eingehen kann. Die langfristig sichere Auslegung erfordert von Planern und Architekten ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung. Grundkenntnisse in Bauphysik, wie sie im Wohnungsbau oftmals genügen, können im Schwimmhallenbau fatale und vor allem teure Folgen haben.

Planer und viele Fachfirmen gehen daher auf Nummer Sicher und nutzen den ISO-Werksservice. Alle Bauteile werden nach DIN bauphysikalisch berechnet und erhalten damit vorab eine Systemgarantie für einen dauerhaft sicheren Schwimm­bad­betrieb. So sind Planer und Bauherren von Anfang an auf der sicheren Seite.

Die zwei bauphysikalischen Grundforderungen für Schwimmhallen-Umschliessungsflächen sind Wärmeschutz und Feuchteschutz. Wärmeschutz: Das erforderliche Maß schreibt die geltende Wärmeschutzverordnung vor. Außerdem erfordert der Anspruch an behaglich warmes Raumklima ebenfalls gute Dämmwerte für Außen­bauteile. Nur eine gut gedämmte Schwimmhalle ermöglicht ein angenehmes zugfreies Klima. Zudem werden durch hochwertigen Wärmeschutz die Heizkosten minimiert.

Feuchteschutz: Wirkungsvoller Feuchteschutz in Schwimm­hallen heißt, dass weder auf der Innenseite der Bauteile noch innerhalb der Konstruktion schädliches Tauwasser entstehen kann. Dies bedeutet wiederum, dass die Oberflächen der Wände und der Decke ganzjährig so warm sein müssen, dass sich darauf kein Kondensat bildet und dass die Wandkonstruktion in ihrem Schichtenaufbau so konzipiert sein muss, dass sich im Bauteil nirgendwo Tauwasser bildet.

Andreas Köpke

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